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Kurzzeitpflege

Kompetenter Partner für „Notfälle“

Die Kurzzeitpflege ist mit 10 Plätzen Bestandteil unseres Altenpflegeheimes. Unsere Kurzzeitpflege am St. Elisabeth-Krankenhaus orientiert sich konsequent an dem einfachen Grundsatz, dass die häusliche Pflege im vertrauten heimischen Umfeld immer noch die höchste Lebensqualität darstellt. 

Hier springt unsere Kurzzeitpflege immer dann helfend ein, wenn aus aktuellem Anlass doch einmal eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung pflegebedürftiger Menschen nötig ist, zum Beispiel:

  • damit die pflegenden Angehörigen bei ihrer gewiss nicht leichten Aufgaben einmal Zeit zum Luftholen bekommen und Urlaub machen können;
  • um bei einer akuten Verschlechterung des Pflegezustandes die Unterbringung in einem Pflegeheim zu vermeiden;
  • oder auch, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Pflege nicht sofort aufgenommen werden kann;

 

Für solche und noch viele andere "Notfälle" haben Sie mit unserer Kurzzeitpflege immer einen kompetenten Partner. Gleich in Ihrer Nähe, in Dortmund-Kurl.

Wohn- und Lebensraum

Es versteht sich von selbst, dass wir bei aller Modernität großen Wert auf eine wohnliche Atmosphäre legen, um unseren pflegebedürftigen Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Es stehen 10 Kurzzeitpflegeplätze in unseren Wohnbereichen zur Verfügung. Alle Zimmer haben Rundfunk- und Fernsehanschluss, Selbstwähltelefon und Notruf. Separate Sanitärräume mit speziellen Einrichtungen, wie z.B. Hubbäder oder Wannenlifter. Aufenthaltsraum, Fernsehraum und Gymnastikraum sind selbstverständlich. Die Kapelle im 1. OG ist für alle gut erreichbar.

Mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen bieten wir eine qualifizierte vollstationäre Versorgung. Zum Wohl der uns anvertrauten Pflegebedürftigen, zu Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Mehr zu unserer Kurzzeitpflege sagen Ihnen gern unsere zuständigen Mitarbeiterinnen Katja Misiok, Julia Lahr oder Nora Dick.

Pflegesätze

Unsere derzeitigen geltenden Pflegesätze sind, pro Tag:

 

Pflegegrad 1 * 108,24 Euro
Pflegegrad 2 * 123,00 Euro
Pflegegrad 3 * 139,17 Euro
Pflegegrad 4 * 156,04 Euro
Pflegegrad 5 * 163,60 Euro

*Inkl.  6,69 Euro Vergütungszuschlag für Ausbildungsumlage nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)