Tagespflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Tagespflege ist interessant für

  • pflegende Angehörige um ihnen Entlastung zu bieten, z.B. , wenn sie neben der Betreuung ihrer Angehörigen auch berufstätig sind.

 

Betreut werden hier

  • ältere, psychisch veränderte Menschen, die besondere Betreuung bedürfen und
  • ältere, allein stehende Menschen, die von Einsamkeit und Isolation betroffen sind

 

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht unseren Gästen die Lebensqualität, die das häusliche Umfeld bietet, solange wie möglich zu erhalten. Wir unterstützen dies durch unsere Betreuung und die Versorgung, die wir anbieten, wie z.B.:

  • therapeutisches Kochen und Backen
  • altengerechte und mobilisierende Gymnastik
  • Konzentrationstraining

um nur einige unserer gemeinsamen Tätigkeiten aufzuzeigen.

Ihr Aufenthalt bei uns

Morgens hin, am Abend wieder im vertrauten heimischen Umfeld

Modern und wohnlich zugleich - so präsentiert sich die Tagespflege im Erdgeschoss unseres Neubaus. Sie ist voll und ganz ausgerichtet auf die Bedürfnisse unserer Gäste. Mit fachlicher Kompetenz und individueller Zuwendung sorgen wir hier für einen harmonischen Tagesablauf - in optimaler Ergänzung zur vertrauten heimischen Umgebung, in die der pflegebedürftige Mensch dann abends wieder zurückkehrt.

 

Im Überblick:

Es stehen 12 Tagespflegeplätze zur Verfügung.

Die üblichen Betreuungszeiten sind Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Zur Einrichtung gehören Tagesraum, Küche, Gymnastikraum, Ruheraum, Garderobe und selbstverständlich auch behindertengerechte Badezimmer und WC's.

Für die morgendliche Hin- und abendliche Heimfahrt können Sie gern (auch zum günstigen Tarif) den eigens hierfür organisierten Fahrdienst nutzen.

Pflegesätze

Unsere derzeitigen geltenden Pflegesätze sind, pro Tag:

 

Pflegegrad 1 * 101,00 Euro
Pflegegrad 2 * 104,50 Euro
Pflegegrad 3 * 108,00 Euro
Pflegegrad 4 * 111,50 Euro
Pflegegrad 5 * 115,00 Euro

 

* Inkl. 6,67 Euro Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)